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Hier finden Sie unsere AGB's

Erfahren Sie unterhalb mehr über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

Mietzeiten

Die gewünschte Abholzeit und Rückgabezeit können Sie frei angeben, wir werden Ihnen dann ein passendes Angebot machen.

Tagesmieten:
7.00 – 18.00 Uhr / kostenlose Abholung am Vorabend nach Absprache

½ Tagesmieten:
7.00 – 11.30 Uhr oder 13.30 – 18.00 Uhr

Rückgabe nach Zeitablauf:
Jede zusätzliche Stunde CHF 25.– plus Mehrkilometer.

Tagesmieten an Sonntagen:
An Sonntagen sind nur Ganztagesmieten möglich.
Die Abholzeit ist immer zwischen 08.00 und 09.00

Mietpreise & -bedingungen

  • Alle Fahrzeuge können mit Fahrausweis Kat. B gefahren werden.

  • Führerausweis und ID oder Pass sind vorzuweisen. (Nur Mieten mit CH Wohnort und CH Ausweis möglich)

  • Nur Barzahlung möglich.

  • Kaution Fr. 150.–

  • Der Mietpreis und die Kaution müssen im Voraus in
    bar bezahlt werden.

  • Alle Preise sind immer aktuell auf unserer Webseite

Die Fahrzeuge werden vollgetankt und sollten vollgetankt zurückgebracht werden. Der Treibstoff ist nicht in den Mietpreisen enthalten. Es muss eine Tankquittung bei der Rückgabe vorgelegt werden.


Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.

  • 1. Wagenübernahme
    Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens, die kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug. Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge! Bei Zuwiderhandlung werden eine komplette Innenreinigung und ein Minderwert von Fr. 500.- verrechnet.
  • 2. Benützungsberechtigung
    Der Mieter/Fahrer bestätigt den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie. Die Berechtigung erlischt mit dem Rückgabetermin des Schriftlichen Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind nicht möglich.
  • 3. Widerrechtliche Benützung
    Dem Mieter werden Fr.100.-/Tag, minimal Fr.500.- berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Wagen ohne Vorankündigung sicherzustellen und unter Kostenfolge von Fr.4.-/ km, nach Frauenfeld rückzuführen.
  • 4. Nicht versichert oder nicht erlaubt sind:
    – Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters. – Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen. – Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0,5 Promille Blut- alkoholgehalt, unter Einwirkung betäubender Mittel oder von Medikamenten. – Schäden infolge Geschwindigkeitsübertretung oder fahr – lässigem Verhalten
  • 5. Transportgüter
    Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängelast usw. gemäss Wagendokumenten.
  • 6. Treibstoffkosten
    Im Mietpreis nicht enthalten, Verbrauch wird separat berechnet. Die Fahrzeuge werden vollgetankt und sollten vollgetankt zurück-gebracht werden. Es muss eine Tankquittung bei der Rückgabe vorgelegt werden. Muss das Fahrzeug durch uns nachgetankt werden, verrechnen wir Fr. 2.50 pro 10 km für Benzin und Umtriebe!
  • 7. Verkehrsbussen
    Haftung des Mieters, zuzüglich Spesenaufwand des Vermieters von Fr. 30.-.
  • 8. Reinigung
    Ausserordentliche Verschmutzungen werden dem Mieter nach-belastet. Stundenansatz Fr. 80.-.
  • 9. Prüfintervalle
    Durch den Mieter alle 2000 km: Motorenöl, Kühlwasser, Reifen und Beleuchtung. Der Vermieter vergütet belegte Aufwendungen bis Fr. 100.-
  • 10. Pannen / Reparaturen:
    Reifen-, Batterie-, Treibstoff-, Schlüssel- und Marderpannen sind Sache des Mieters. Reparaturen über Fr. 100.- sind vom Ver-mieter vorgängig zu bewilligen. Gegen Quittung werden Repara-turen, ohne eigenes Verschulden, vergütet!
  • 11. Unfall / Karosserieschäden
    Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung und Personenschäden Polizeirapport veranlassen. Insassenversicherung inkl., Wagenbergungskosten bis Fr. 300.- versichert.
  • 12. Wildschäden / Diebstahl
    Wildhüterrapport / Polizeirapport veranlassen.
  • 13. Fahrzeugausfall
    Der Mieter haftet vollständig für folgende Schäden zu 100% und vollumfänglich: Motorschaden, Getriebeschaden, Kupplungsschaden. Falls Sie bei der Fahrzeugübernahme einer der folgendem Mängel bemerken, sind Sie verpflichtet dem Vermieter dies sofort mitzuteilen.
  • 14. Mieterselbstbehalte
    Fr. 200.-/Schadenfall: Wagenpanne im Ausland, Elementar-, Wild- und Glasschäden. Fr. 1000.-/Schadenfall: bei Haftpflichtschäden (inkl. Bonusverlust). Fr. 1000.- : Diebstahl des Mietwagens. Fr. 1000.- : Mit Versicherungszusatz (30.- pro Tag): Schäden am Mietfahrzeug (inkl. Bonusverlust + Mietausfallentschädigung). Fr. 2000.- : Ohne Versicherungszusatz: Schäden am Mietfahrzeug (inkl. Bonusverlust + Mietausfallentschädigung). Zusatzversicherung mit 1000.- Selbstbehalt sind nur für Mieter ab 25 Jahren möglich.
  • 15. Rückgabe
    Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind unaufgefordert zu melden.
  • 16. Vorzeitige Rückgabe
    Berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion.
  • 17. Hebebühne
    Die Hebebühne darf höchstens mit 400 kg belastet werden. Bei Defekt oder allfälligen Schäden wegen Überbelastung etc. haftet der Mieter vollumfänglich für die Reparaturkosten.
  • 18. Grobfahrlässigkeit des Mieters:
    Regressansprüche bleiben vorbehalten. Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Gerichts-stand Winterthur und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.
  • 19. Zahlung
    Zahlungen inkl. Kaution immer im Voraus in bar (Zahlung per Kreditkarte 5% Aufschlag)
  • 20. Gutscheine
    10% Gutschein nur auf eine Ganztagesmiete gültig. Nur ein Gutschein pro Ganztagesmiete möglich. Gültigkeitsdauer: Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit auf Ihre Buchung der Ganztagesmiete bis am 15.September 2016 Keine Rabatt auf: -Mehrkilometer -sämtliches Zubehör -Zusatzversicherung -längere Mietdauer -Selbstbehalt -Keine Barauszahlungen möglich
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